Amateurfunkbänder
In Deutschland stehen den Amateurfunkern folgende Frequenzbänder zur Verfügung.
Diese Tabelle hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, da ich selbst kein Amateurfunker bin, habe ich diese Liste aus einem Buch entnommen.
Frequenz |
Band |
1,810 -2,000 MHz |
160 Meter Band |
3,500 - 3,800 MHz |
80 Meter-Band |
| 7,000 - 7,100 MHz | 40 Meter-Band |
| 10,100 - 10,150 MHz | 30 Meter-Band |
| 14,000 - 14,350 MHz | 20 Meter-Band |
| 18,068 - 18,168 MHz | 16 Meter-Band |
| 21,000 - 21,450 MHz | 14 Meter-Band |
| 24,890 - 24,990 MHz | 12 Meter-Band |
| 28,000 - 29,700 MHz VHF-Bereich (Very High Frequency) | 10 Meter-Band |
| 50,000 - 54,000 MHz | 6 Meter-Band |
| 70,025 - 70,500 MHz (In Deutschland nur Empfang zugelassen | 4 Meter-Band |
| 144,000 - 146,000 MHz UHF-Bereich (Ultra High Frequency) | 2 Meter-Band |
| 430,000 - 440,000 MHz | 70 cm-Band |
| 1240,000 - 1300,000 MHz und weitere Frequenzbereiche zwischen 2320 MHz und 250 GHz (GigaHertz) | 23 cm-Band |
Die folgenden Informationen habe ich aus Wikipedia entnommen, da ich selbst kein Amateurfunker bin und mich damit nicht sonderlich gut auskenne.
Amateurfunkzeugnis-KlassenSeit dem 19. Februar 2005 gilt die neue Amateurfunkverordnung mit den zwei eingeführten Amateurfunk-Zeugnisklassen:
Vorher existierten in Deutschland drei verschiedene Amateurfunk-Zeugnisklassen (ehemals Lizenz genannt):
Es gibt auch die Möglichkeit ein Ausbildungsrufzeichen, das für 2 Jahre befristet ist, zu beantragen. Mit einem Ausbildungsrufzeichen können Nicht-Funkamateure unter der direkten Aufsicht eines Funkamateurs Funkbetrieb machen. Diese Rufzeichen beginnen stets mit DN. Seit Inkrafttretung der neuen Amateurfunkverordnung am 19. Februar 2005 sind Ausbildungsrufzeichen unbefristet. Anmerkung: Seit dem 15. August 2003 dürfen Genehmigungsinhaber der Klasse 2 sämtliche zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche vorübergehend nutzen, da auf der WRC (World Radio Conference) beschlossen wurde, dass die Telegraphieprüfung, welche bislang neben der geforderten Mindestpunktzahl von 50 (Kl. 2) bzw. 75 (Kl. 1) von 100 im Bereich Technik der Amateurfunkprüfung bei der RegTP den einzigen praktischen Unterschied zwischen Klasse 1 und 2 darstellte, für den Kurzwellenzugang nicht mehr zwingend notwendig sein soll. Es ist mit einer baldigen Zusammenlegung der Lizenzklassen 1 und 2 zu rechnen. Vorschläge hierfür sind bereits vorhanden. So sollen die Klassen 1 und 2 in die Klasse A und die Klasse 3 in die Klasse E umgewandelt werden. Klasse-E-Inhaber dürfen dann auch zusätzlich den Frequenzbereich von 10 - 10,5 GHz mit <10 W EIRP nutzen. Es gab bis Mitte der 90er Jahre bereits eine Klasse A (Präfix DH), die zwischen den heutigen Klassen 1 und 2 angesiedelt war. Da diese inzwischen in die Klasse 1 umgewandelt wurde und die neue Klasse A wieder die höchste Zeugnisklasse darstellt, sind keine Verwechslungen zu erwarten. Ergänzender Hinweis: Seit der Einführung der 'Prüfungsfragen' Stand 2002 ist zur Erlangung der Zeugnisklasse 2 ebenfalls eine Punktzahl von 75 oder mehr erforderlich. Spezielle Rufzeichenpräfixe
Frequenzen
Legende : *) Bedeutet hier Zulassungs- oder Zuteilungsklasse
**) Nur Inhaber von Sonderzuteilungen
+) Weitgehend exklusiver Bereich für den Amateurfunk.
++) Gilt nur in den neuen Bundesländern gem. BMPT-Vfg 132/1990.
Im Frequenzbereich 1890-1950 kHz kann kein Schutz vor Störungen
gewährt werden, und Störungen dürfen nicht verursacht werden
A Alle Sendearten. Alle Sendearten mit drittem Kennzeichen "A"
generell nur in Morsecode.
B A1A (generell nur in Morsecode),F1B und J3E.
C A1A (generell nur in Morsecode) und J3E.
D Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 800 Hz.
E Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 7 kHz.
F Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 40 kHz.
G Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 2 MHz.
Belegte Bandbreite bei amplitudenmodulierten
Fernsehaussendungen maximal 7 MHz.
H Belegte Bandbreite bei frequenzmodulierten
Fernsehaussendungen maximal 18 MHz bei -40dBc
bezogen auf den unmodulierten Bildträger.
I Belegte Bandbreite einer Aussendung maximal 10 MHz.
Belegte Bandbreite bei frequenzmodulierten
Fernsehaussendugen maximal 20 MHz bei -40dBc
bezogen auf den unmodulierten Bildträger.
K J3F und F3F sind nur als Schmalbandfernsehen zulässig.
Für Fernschreibverkehr ist der Frequenzhub bei F1B auf
+- 500 Hz und bei F2B aus +- 3000 Hz zu begrenzen.
P Primär dem Amateurfunk zugewiesen
S Sekundär dem Amateurfunk zugewiesen
|